„Wiederkehrende Straßenbeiträge“
Stellungnahme des Ortsverbandes Wald-Michelbach zum Antrag der BfW vom 26.01.2013
In dem oa. Antrag beantragen die
BfW die Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge in
der Gemeinde Wald-Michelbach.
Die Begründungen dazu lauten
wie folgt:
"Mit 'Wiederkehrenden
Beiträgen' wird sowohl für die betroffenen Bürger als
auch für die Gemeinde eine höhere Planungssicherheit
erreicht. Außerdem wird für die betroffenen Bürger
eine oft überraschende finanzielle Notsituation vermieden."
Beide Begründungen sind
nicht stichhaltig. Die BfW legen nicht dar, worin die größere
Planungssicherheit bei wiederkehrenden Straßenbeiträgen
bestehen soll.
Die Gemeinde Wald-Michelbach hat
bei der jahrzehntelangen Erhebung der einmaligen Straßenbeiträge
zu jeder Zeit volle Planungssicherheit gehabt.
Was die angeblich "oft
überraschend eintretende finanzielle Notsituation" für
die Eigentümer angeht, so kommt diese in der Realität so
gut wie nicht vor.
Straßenbaumaßnahmen
und die daraus resultierenden Heranziehungen zu Anliegerbeiträgen
sind kein plötzliches Naturereignis.
Grundstückskäufer,
Bauherren oder Hausbesitzer können auf Grund langer
Planungszeiten Jahre im voraus erkennen, daß ihre Straße
irgendwann grundhaft erneuert oder saniert wird und daß sie zu
Anliegerbeiträgen veranlagt werden. Auch die Gemeindeverwaltung
erteilt hierzu gern zweckdienliche Auskünfte.
Es ist generell davon auszugehen,
daß Eigentümer in der Regel in der Lage sind, rechtzeitig
vor Beginn einer Straßenbaumaßnahme eine (Teil) Rücklage
zu bilden, bspw. 200 oder 300 Euro mtl., die etwa der Größenordnung
entsprächen, die bei wiederkehrenden Beiträgen nach
Fertigstellung der Baumaßnahme ohnehin zu leisten wäre.
In einem weiteren BfW-Antrag vom
10.11.14 wird die Behauptung aufgestellt, daß bei Einführung
wiederkehrende Straßenbeiträge "der Beitragssatz
erheblich auf in der Regel nicht mehr als 100 Euro pro Jahr"
sinke. Hier wird suggeriert, daß wiederkehrende Beiträge
für Zahlungspflichtige in der Endsumme niedriger seien als
Einmalbeiträge. Diese Behauptung ist völlig unrealistisch
und grenzt an arglistige Täuschung.
Dagegen ist festzustellen:
Das Gesetz über die
wiederkehrenden Straßenbeiträge ist originär für
Gemeinden gedacht (und dort wohl
sinnvoll), die bisher überhaupt keine
Anliegerbeiträge erhoben
haben.
Gemeinden, die bisher
Einmalbeiträge erheben, entstehen durch die Systemumstellung
deutliche und dauerhafte finanzielle Mehrbelastungen, entweder durch
zusätzliches eigenes Verwaltungspersonal oder durch Vergabe an
Fremdfirmen.
Im Sinne einer Gleichbehandlung
aller Kommunen in Hessen schließt sich die FDP Wald-Michelbach
dem Standpunkt der FDP Rimbach an und plädiert für einen
kompletten Wegfall aller Straßenanliegerbeiträge.
Straßenbaumaßnahmen,
die mit wiederkehrenden Beiträgen finanziert werden sollen,
bedürfen, da jährlich nur ein kleiner Teil dieser Beiträge
er hoben wird, der Zwischenfinanzierung (mit Zinskosten). Diese wird
jedoch zu einem Dauerproblem, da in der Regel jährlich
bestimmte Straßenerneuerungen anstehen. Infolgedessen muß
die Gemeinde dauerhaft Einsparungsmöglichkeiten im Haushalt
finden oder andere, ebenfalls wichtige Vorhaben zurückstellen,
was als wenig erfolgversprechend erscheint. Als letzte Möglichkeit
bliebe folglich die Erhöhung der Grundsteuer und der
Grunderwerbssteuer, möglicherweise auch der Gewerbesteuer.
Diese Steuern müßten aber, wie schon erwähnt, in
einem unverträglich hohen Maß angehoben werden, was einen
erheblichen Standortnachteil für unsere ohnehin finanzschwache
Gemeinde zur Folge hätte.
Das gegenwärtige System der
Einmalbeiträge hat sich seit Jahrzehnten bewährt und ist
auch immer flexibel genug gewesen, um Härtefälle mit
verschiedenen Maßnahmen abzumildern (neuerdings zusätzlich
durch die Möglichkeit einer langfristigen Stundung).
Die FDP Wald-Míchelbach
lehnt daher die BfW-Anträge vom 26.01.2013 und vom 10.11.2014
zur Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge ab
und sieht auch für deren völlige Streichung derzeit keine
reelle Chance.
Die FDP Wald-Michelbach plädiert
für die Beibehaltung des bisherigen Systems der Einmalerhebung,
ist aber offen für Gespräche über mögliche
Verbesserungen oder Korrekturen dieses Verfahrens.
Diese zusätzlichen Mehraufwendungen
werden hervorgerufen durch die erstmalige Grundeinstufung der
Straßen, die Katalogisierung, die laufende Erfassung der
Schadenszustände und die daraus zu ermittelnden
Kostenfeststellungen. Zudem sind seitens der Verwaltung jährlich
neue aktualisierte Beitragsbescheide zu erstellen.
Allerdings
ist die finanzielle Ausgangslage der beiden Gemeinden durchaus
unterschiedlich. Eine solche "Ideallösung", nämlich
die Streichung der Beiträge, würde unsere Gemeinde vor
große Finanzprobleme stellen. Wir befürchten, daß
Wald-Michelbach als eine der finanzschwächsten Gemeinden im
Kreis nicht in der Lage sein wird, dauerhaft die Finanzmittel zu er
wirtschaften, um alle notwendigen Straßenbaumaßnahmen
abzuarbeiten, ohne Gemeindesteuern in einem unzumutbaren Umfang
anzuheben. Zu beachten ist dabei noch, daß auch wegen der ab
2020 greifenden "Schuldenbremse" höhere
Schlüsselzuweisungen vom Land nicht zu erwarten sind.
In
einem Schreiben des Hessischen Innenministeriums an den Ortsverband
vom 28.06.2019 wird die Beschlußlage des Landtags bestätigt,
daß kommunaler Straßenbau originäre Aufgabe einer
Gemeinde ist und daß eine andere Regelung der Kostentragung
nicht vorgesehen ist.
Das bedeutet, daß die
Gemeinde die Bürger in jedem Fall an den Straßenbaukosten
beteiligen muß, entweder über Anliegerbeiträge oder
durch die kommunalen Steuern.
Im übrigen läßt
das Papier der BfW jeglichen Hinweis auf die Finanzierungsfragen
vermissen, wie das von einem seriösen Antrag zu erwarten wäre.